Stichtag Empfängerüberprüfung (VoP): Was gilt zwischen dem 5. und 9. Oktober?

Am 5. Oktober 2025 tritt das neue SEPA-Regelwerk des EPC in Kraft – inklusive technischer Vorgaben zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP). Gesetzlich verpflichtend wird VoP jedoch erst ab dem 9. Oktober. Für die vier Tage dazwischen ergibt sich eine unsichere Übergangsphase, in der unklar ist, wie Banken konkret verfahren. Der VDT empfiehlt: Wichtige Zahlungen nach Möglichkeit vorziehen.

Übergangsphase zwischen Rulebook und Gesetz: Ein Graubereich im Zahlungsverkehr

Ab dem 5. Oktober 2025, 03:30 Uhr MESZ, gelten die neuen Regelwerke des European Payments Council (EPC) für SEPA Credit Transfers (SCT, SCT Inst) – darunter auch das erstmals veröffentlichte VoP Rulebook. Dieses legt die technischen Standards für die Empfängerüberprüfung fest.

Die gesetzliche Pflicht zur aktiven Umsetzung der VoP-Funktionalität – basierend auf der EU-Verordnung (EU) 2024/886 zur Einführung von Instant Payments (IPR) – beginnt jedoch erst am 9. Oktober 2025. Ab diesem Datum müssen Zahlungsdienstleister in Euro-Mitgliedstaaten VoP aktiv und verpflichtend anbieten.

Daraus ergibt sich eine vier­tägige Übergangsphase (05.–08.10.), in der Regelwerk und Gesetz zeitlich auseinanderfallen. Für Unternehmen im Zahlungsverkehr bedeutet das: Es herrscht rechtliche und operative Unsicherheit bei der Nutzung der Empfängerüberprüfung und insb. bei der Übersendung von Sammelüberweisungen mit nur einer Zahlung – denn hier ist ein Opt-out rechtlich nicht möglich. Die BaFin hat zwar eine Duldung ausgesprochen (siehe vorheriger Artikel) doch die Banken sind nicht verpflichtet sich daran zu halten. 

Was bedeutet das konkret?

  • Ab dem 5. Oktober: Das EPC-Rulebook ist wirksam – Banken könnten VoP technisch bereits umsetzen, sind dazu aber noch nicht gesetzlich verpflichtet.

  • Ab dem 9. Oktober: Die gesetzliche Pflicht zur Empfängerüberprüfung greift – jede Bank muss VoP bei Überweisungen anbieten und umsetzen.

  • Laut Rückmeldungen aus Banken erfolgt die Bearbeitung von Zahlungen, die bis zum 5. Oktober eingereicht wurden, weiterhin nach dem bisherigen Verfahren, auch wenn das Ausführungsdatum danach liegt.

Die meisten Banken dürften sich an den gesetzlichen Stichtag halten. Ob sie VoP in den vier Tagen dazwischen bereits aktiv einsetzen oder nicht, ist nicht einheitlich geregelt. Es kann daher zu unterschiedlichen Verfahren und potenziellen Friktionen im Zahlungsprozess kommen. 

Empfehlung des VDT

Der Verband Deutscher Treasurer e.V. rät seinen Mitgliedern zu folgenden Maßnahmen:

  1. Keine wichtigen Zahlungen im Zeitraum 05.–08. Oktober einplanen.
    Zahlungsaufträge möglichst vor dem 5. Oktober abschließen.

  2. Frühzeitige Abstimmung mit den Hausbanken.
    Klären Sie, ob VoP bereits vor dem 9. Oktober aktiv ist und wie damit umgegangen wird.

  3. Datenqualität sicherstellen.
    Achten Sie auf korrekte und übereinstimmende Angaben von Empfängername und IBAN in allen Zahlungsvorgängen.

  4. Zusätzliche Prozesslaufzeiten einkalkulieren.
    In der Übergangszeit sind Rückfragen oder Verzögerungen bei nicht eindeutigem Match nicht auszuschließen.