So ist Treasury in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebunden
Ab 2025 wird die CSRD für alle bilanzrechtlich großen Unternehmen voraussichtlich verpflichtend werden. Doch wie ist das Treasury in die Nachhaltigkeitsberichterstattung involviert? Der VDT hat acht Mitgliedsunternehmen dazu befragt.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, ist aktuell in allerlei Munde. Diese EU-Richtlinie ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen tiefgreifend und ist – falls die Umsetzung in nationales Recht rechtzeitig gelingt – mit Berichtspflicht im Jahr 2026 bezogen auf das Geschäftsjahr 2025 für alle bilanzrechtlich großen Unternehmen in Deutschland verpflichtend.
Viele Unternehmen beschäftigen sich bereits intensiv mit dieser Thematik. Die weitreichenden Auswirkungen sind auch für den Verband Deutscher Treasurer (VDT) Grund genug, sich mit der CSRD und der damit verbundenen Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinanderzusetzen. So hat der Verband im September und Oktober 2024 acht größere, kapitalmarktorientierte VDT-Mitgliedsunternehmen zur Rolle des Treasury in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach EU-Taxonomie, CSRD und ESRS befragt. Das sind die Ergebnisse:
Steuert das Treasury aktiv das Thema ESG und die damit verbundenen ESG-Risiken?
Eine aktive Steuerung von ESG und ESG-Risiken durch das Treasury findet regelmäßig nicht statt. In den meisten Fällen ist die Steuerung in einer speziellen Abteilung (Nachhaltigkeit, Sustainability, Corporate Responsability etc. im Folgenden als Nachhaltigkeitsabteilung bezeichnet) angesiedelt.
Eine Steuerung oder primäre Befassung durch das Treasury findet (ausnahmsweise) statt, wenn ESG-Kriterien oder -KPIs in Finanzierungsinstrumenten berücksichtigt sind (im Hinblick auf eine Erreichung von Vorgaben) oder über finanzielle Risiken im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu informieren ist.
Welche Texte und Daten liefert das Treasury für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Das Treasury leistet in der Regel keinen aktiven Beitrag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Eine Ausnahme liegt vor, wenn Finanzdaten für den Nachhaltigkeitsbericht benötigt werden. Dies könnte der Fall sein, wenn über ein Green Finance Framework oder über ESG-orientierte Finanzinstrumente zu berichten ist.
Welche ESG-Kennzahlen berechnet das Treasury, zum Beispiel zu ESG-Risiken oder zum finanziellen Transformationsprozess?
Das Treasury berechnet selbst keine Kennzahlen. Es wird empfohlen, für ESG-linked Finanzinstrumente aus vorhandenen Berichten branchenbezogene, nachvollziehbare und pragmatische Kennzahlen zu wählen, die vom Unternehmen auch steuerbar sind.
Welche Transaktionen betrifft die Nachhaltigkeitsberichterstattung und werden berichtet?
In der Regel sind das Green Finance Framework, ESG-gebundene Transaktionen (und die dort benutzten KPIs) und zweckgebundene Finanzierungen (Use of Proceeds) wie grüne Anleihen und Schuldscheindarlehen, gegebenenfalls auch Spezialfinanzierungen von Windparks u.ä. betroffen.
Das Thema CO2-Zertifikate liegt aktuell in der Regel nicht federführend im Treasury, zum Teil ist das Treasury allerdings beteiligt, zum Beispiel bei entsprechenden Derivaten oder bei der technischer Unterstützung des CO2-Handels.
Das Thema Lieferkette wird in der Regel nicht im Treasury bearbeitet.
Für welche Zwecke setzt das Treasury den Nachhaltigkeitsbericht ein?
Das Treasury nutzt Daten aus dem Nachhaltigkeitsbericht überwiegend für die Kommunikation mit Banken und (Debt-)Investoren und – falls vorhanden – für das Green Finance Framework und die Gestaltung und Überwachung von ESG-orientierten Finanzinstrumenten. Zum Teil wird der Bericht auch zur Analyse und Steuerung finanzierungsrelevanter ESG-Risiken und für die Treasury-Strategie genutzt.
Bei der Banken- und Investorenkommunikation und bei Kreditratingagenturen liegt die Gesprächsführung zu ESG-Themen beim Treasury (gegebenenfalls zusammen mit Investor Relations) – häufig unter Einbindung der Nachhaltigkeitsabteilung.
Die Kommunikation mit den ESG-Ratingagenturen liegt primär bei der Nachhaltigkeitsabteilung. Nur wenn für Finanzierungszwecke eine Second Party Opinion (SPO) beauftragt wird, läuft die Kommunikation federführend über die Treasury.
Was muss ein Treasurer zu Taxonomie, CSRD und ESRS wissen?
In der Regel genügen Grundlagen und ein Grundverständnis der Taxonomie und von CSRD und EFRS. Darüber hinaus sind Kenntnisse über Bezüge zur Steuerung der Finanzierung, Bezüge zu Strategie und Risikomanagement im Finanzbereich sowie tieferes Wissen in Zusammenhang mit ESG-Finanzierungen sinnvoll.
Abschließend ist festzuhalten: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für das Treasury umso wichtiger, je stärker ESG bezogene Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden, umso größere Bedeutung ESG-orientierte Investoren für die Unternehmensfinanzierung haben und umso wesentlicher ESG-Risiken für das Unternehmen sind.
Börsennotierte Unternehmen sind wegen der notwendigen Investorenkommunikation stärker mit den ESG-Themen und der entsprechenden Berichterstattung befasst als Unternehmen mit reiner Kreditbankfinanzierung. Große Unternehmen haben eine andere Personalausstattung für ESG-Themen als kleinere Unternehmen und können die Berichtserstattung in speziellen Abteilungen wie Rechnungswesen und Nachhaltigkeit ansiedeln. In kleineren Unternehmen ist personelle Ausstattung von Treasury, Controlling und Accounting häufig so knapp bemessen, dass sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus diesen Bereichen mit den ESG-Themen und dem Nachhaltigkeitsbericht beschäftigen müssen.
Prof. Dr. Heinrich Degenhart & Sabine Paulus

