SEPA-Regelwerke treten bereits im Oktober 2025 in Kraft

Ab 9. Oktober 2025 müssen alle Banken in der EU infolge der im April 2024 in Kraft getretenen Instant Payment Regulierung Echtzeitzahlungen auf allen Kanälen anbieten und vor der Autorisierung von Zahlungen einen IBAN-Namens-Abgleich für das Empfängerkonto – offiziell Verification of Payee, kurz VOP, genannt – durchführen. Dieser VOP ist nicht nur für Echtzeitzahlungen, sondern auch für normale SEPA-Überweisung verpflichtend (siehe Online-Event „Instant Payments: Die Umsetzung des IBAN-Name Checks“).

 

Infolgedessen hat der European Payments Council (EPC) den Start der aktualisierten SEPA-Regelwerke überprüft und ihr Inkrafttreten sowie das des neuen VOP-Regelwerks einheitlich von November 2025 auf Sonntag, den 5. Oktober 2025 vorgezogen. Ab diesem Tag stehen im Rahmen der aktualisierten SEPA-Regelwerke neue Versionen und Services zur Verfügung, die auch die Kunde-Bank-Schnittstelle betreffen. Zunächst können die bisherigen Versionen aber weiterverwendet werden.

 

Das VOP-Regelwerk wird bereits im September 2024 und die aktualisierten SEPA-Regelwerke (SCT, SCT Inst, SDD Core, SDD B2B und OCT Inst) im November 2024 veröffentlicht.

 

Hier geht es zur EPC-Meldung.

 

Zu den konkreten Umsetzungen und Auswirkungen des VOP-Services auf die SEPA-Überweisungen ist das Ressort Cash & Liquidity im Austausch mit den Bankverbänden und wird Sie, sollten sich Neuigkeiten ergeben, zeitnah informieren.