Q&A 120a: EU-Kommission übernimmt Treasurer-Wunsch zur automatisierten VoP-Verarbeitung
Mit dem Update des “Clarification Papers” um das Q&A 120a im Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine zentrale Klarstellung zur praktischen Umsetzung der Instant Payments Regulation (IPR) vorgenommen – und dabei einen vom VDT über den European Association of Corporate Treasurers (EACT) initiierten Vorschlag übernommen.
Kern der Neuerung: Unternehmen können mit ihrem Zahlungsdienstleister vertraglich vereinbaren, dass Zahlungsaufträge aus Bulk-Dateien (Sammelüberweisungen) je nach VoP-Ergebnis automatisch ausgeführt oder abgelehnt werden – ohne erneute Autorisierung. Diese Regelung ermöglicht eine deutlich effizientere Zahlungsabwicklung bei gleichzeitiger Compliance-Sicherheit.
Der Verband Deutscher Treasurer (VDT) hat diesen Vorschlag – basierend auf zahlreichen Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft – über den European Association of Corporate Treasurers (EACT) in die Gespräche mit der EU-Kommission eingebracht. Die Erarbeitung erfolgte unter Mitwirkung des Ressorts Cash & Liquidity, vertreten durch Dr. Mario Reichel (PPI AG), Norbert Hambloch (GEVA Group) und Regina Deisemann (Vorwerk SE, Präsidiumsmitglied und Ressortleiterin).
Wesentliche Inhalte der Neuerung der “Clarification of requirements of the instant payments regulation”:
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Automatisierte Ausführung: Vertragliche Vereinbarung mit dem Zahlungsdienstleister zur automatischen Ausführung oder Ablehnung je nach VoP-Ergebnis („full match“, „almost match“, „impossible to verify“) – ohne erneute Freigabe.
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Gestaltungsspielraum: Individuelle Festlegung, bei welchen VoP-Ergebnissen eine automatische Verarbeitung erfolgt.
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Haftungsaspekte: Entfall bestimmter Haftungsrisiken des Zahlungsdienstleisters, wenn das Unternehmen bewusst auf eine erneute Autorisierung verzichtet.
Das Euro Retail Payments Board (ERPB) der Europäischen Zentralbank hat ergänzend eine nicht-bindende Guidance zur Kommunikation von VoP-Ergebnissen veröffentlicht (siehe Anlage). Diese enthält strukturierte Beispiele für Nachrichten und Warnhinweise zu den verschiedenen VoP-Ausgangssituationen („full match“, „almost match“, „no match“, „impossible to verify“) und soll eine konsistente, verständliche Kommunikation gegenüber Payment Service Users (PSUs) fördern.
Bulk-Dateien mit nur einem Zahlungsauftrag – kein Opt-out möglich (Q&A 33)
Die EU-Kommission hat zudem bestätigt, dass ein VoP-Opt-out für Bulk-Dateien mit nur einem Zahlungsauftrag nach der aktuellen Rechtslage nicht möglich ist. Artikel 5c(6) IPR erlaubt ein Opt-out ausschließlich für Pakete mit mehreren Zahlungsaufträgen. Eine Änderung wäre nur durch Anpassung des Rechtstextes möglich – nicht durch ergänzende Q&As. Der VDT wird das Thema weiterhin gemeinsam mit dem EACT begleiten und sich mit den relevanten Akteuren über mögliche praxisgerechte Lösungen austauschen.
Ihre Rückmeldungen zur Regulatorik sind gefragt
Bitte teilen Sie uns mit, welche regulatorischen Themen rund um VoP aus Ihrer Sicht noch nicht berücksichtigt wurden. Ihre Hinweise helfen, unsere Arbeit im und mit dem EACT gezielt fortzuführen und die Interessen der VDT-Mitglieder wirksam zu vertreten.

