Nachhaltigkeitsberichterstattung: Rat der EU veröffentlicht Standpunkt zu Anforderungen

Der Rat der Europäischen Union hat seine Ansicht zu den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung publiziert. Das Ziel: die CSRD und CSDDD zu vereinfachen.

 

Der Rat der Europäischen Union hat Ende Juni seine Standpunkte zu den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt. Damit sollen die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) vereinfacht und der Meldeaufwand verringert werden. Dieser Vorschlag ist Teil des ersten Omnibus-Pakets der Europäischen Komission.

 

Rats-Vorschlag zur Einschränkung des CSRD-Anwendungsbereichs

Im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollen laut dem Rat Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein, ist einer entsprechenden Pressemitteilung zu entnehmen. Damit geht der Vorschlag des Rates zur Einschränkung des Anwendungsbereichs der Nachhaltigkeitsberichterstattung über den der Europäischen Kommission hinaus. Diese schlägt eine Nachhaltigkeitsberichterstattung bei mehr als durchschnittlich 1.000 Beschäftigen und jährlichen Umsatzerlösen von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro vor. Die Position des Rates beinhaltet aber eine Überprüfungsklausel bezüglich einer möglichen künftigen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um eine angemessene Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen für Unternehmen zu gewährleisten.

Im Hinblick auf die CSDDD hat der Rat die Schwellenwerte für Beschäftigte auf 5.000 und für den Nettoumsatzerlös auf 1,5 Milliarden Euro erhöht. Zudem soll ihm zufolge auch die Frist für die Umsetzung der CSDDD um ein Jahr verschoben werden, also bis zum 26. Juli 2028.

Bereits im April diesen Jahres verschob der Rat den Anwendungsbeginn der Vorschriften der CSRD für große Unternehmen, die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen hatten, und für börsennotierte KMU um zwei Jahre. Außerdem wurde die Umsetzungsfrist und die erste Phase der Anwendung (für die größten Unternehmen) der CSDDD um ein Jahr verschoben.