Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU-Kommission verabschiedet überarbeitete ESRS
Die EU-Kommission nimmt überarbeitete ESRS und freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen an.
Die Europäische Kommission hat die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie einen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, verabschiedet. Das teilte die Brüsseler Behörde Anfang Juli mit.
Die verabschiedeten überarbeiteten Standards sind kürzer und klarer strukturiert. Sie reduzieren die Anzahl der obligatorischen Datenpunkte nach Angaben der Europäischen Kommission um über 60 Prozent und die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 Prozent. Die Brüsseler Kommission rechnet damit, dass diese Änderungen die Berichtskosten pro Unternehmen um mehr als 30 Prozent senken werden.
Die überarbeitete ESRS ist Teil des „Omnibus I“-Pakets, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU strafft und die Zahl der Unternehmen reduziert, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen.
VSME-Standard Basis für freiwilligen Berichtsstandard
Der freiwillige Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung basiert auf dem sogenannten VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs), den die EU-Kommission Ende Juli 2025 als Empfehlung veröffentlicht hat. Er richtet sich an nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht direkt von der CSRD betroffen sind, aber strukturierte ESG-Daten für Banken oder Großkunden benötigen.
Der delegierte Rechtsakt zur Überarbeitung des ESRS und der delegierte Rechtsakt zur Festlegung des freiwilligen Berichtsstandards werden nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU geprüft. Die Maßnahmen treten in Kraft, sobald die Prüfungsfrist von zwei Monaten, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann, abgelaufen ist.
Hinweis:
VDT-Leitfaden Treasury und ESG
Der VDT hat den Leitfaden zum Thema „Treasury und ESG“, der erstmals im Frühjahr 2024 erschienen ist, erneut überarbeitet und die Änderungen der EU-Regelungen zur ESG-Berichterstattung (Stand März 2026) eingearbeitet.
Der aktualisierte Leitfaden ist Mitte April 2026 erschienen und soll den Mitgliedern des Verbands Deutscher Treasurer e.V. (VDT) einen aktuellen Überblick über das komplexe Thema ESG und die damit verbundenen Anforderungen an die Arbeit im Treasury geben.
Allerdings gibt es beim Thema ESG weiterhin viel Bewegung, so dass dieser Leitfaden nur einen Einstieg anbieten kann.

