Jetzt teilnehmen: Studie zum Digitalen Wechsel

Der internationale Warenhandel wird heute überwiegend auf offener Rechnungsbasis (Open-Account) abgewickelt. Lieferanten gewähren ihren Kunden Zahlungsziele und übernehmen damit einen wesentlichen Teil der Vorfinanzierung. Für viele Unternehmen führt dies zu einer Belastung des Working Capitals und erhöht den Bedarf an flexiblen und kosteneffizienten Finanzierungslösungen zur Steuerung von Liquidität und (Zahlungs-)Risiken.

 

Der VDT führt eine anonyme Studie zum Digitalen Wechsel durch:

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Etablierte Lösungen in diesem Zusammenhang sind Factoring, Forfaiting, ABCP/ABS sowie Supplier Finance Programme wie z.B. Reverse Factoring. Sie stoßen jedoch insbesondere im internationalen Geschäft an Grenzen: sie sind häufig bilateral oder plattformgebunden, nur eingeschränkt handelbar und mit erheblichem vertraglichem sowie operativem Aufwand verbunden.

Vor diesem Hintergrund rückt ein bislang überwiegend papiergebundenes Instrument in den Fokus: der Handelswechsel in digitaler Form. Anders als viele andere Finanzierungsinstrumente vereint er mehrere Funktionen in einem Instrument:

Zahlungsmittelfunktion: Die Weitergabe eines Wechsels kann anstelle einer Zahlung erfolgen.

Kreditfunktion: Zahlungsziele können individuell verlängert werden, ohne dass der zugrunde liegende Liefervertrag geändert werden müsste.

Sicherungsfunktion: Durch die sog. Wechselstrenge können Wechselforderungen auch bei Nichteinlösung schneller als Buchforderungen durchgesetzt werden (durch „einfachen“ Protest erwirkt man einen sofort verwertbaren Titel). Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Käufer seine vertraglichen Rechte gegenüber dem Lieferanten verlieren würde. Die abstrakte Zahlungsverpflichtung (abstraktes Schuldanerkenntnis) wirkt nur gegenüber Dritten.

Kreditmobilisierungs- und Verkehrsfunktion: Aufgrund seiner gesetzlichen Ausgestaltung als geborenes Orderpapier ist der Handelswechsel einfach übertragbar und grundsätzlich sekundärmarktfähig. Er ermöglicht die Mobilisierung von Handelsforderungen vor Fälligkeit durch Weitergabe oder Diskontierung und bietet damit ein Maß an Flexibilität und Liquidität, das viele etablierte Handels- und Finanzierungsinstrumente – insbesondere im internationalen Geschäft – nicht erreichen.

Als eines der wenigen Finanzinstrumente verfügt der Handelswechsel über international abgestimmte Rechtsgrundlagen, die in vielen Staaten eine klare Inhaberschaft und rechtssichere Übertragbarkeit gewährleisten.

 

Aktuelle Rechtslage in Deutschland

In Deutschland können Handelsforderungen derzeit nur auf Grundlage des allgemeinen Zivilrechts übertragen werden, insbesondere im Wege vertraglicher Abtretungen. Eine eigenständige rechtliche Ausgestaltung digitaler, handelbarer Handelswechsel besteht bislang nicht.

 

Internationaler Vergleich

Demgegenüber haben Großbritannien und Frankreich bereits gesetzliche Grundlagen eingeführt, die sich an der UNCITRAL Model Law on Electronic Transferable Records (MLETR) orientieren und die rechtliche Gleichstellung handelbarer Instrumente in digitaler Form ermöglichen. Deutschland hinkt aktuell im internationalen Vergleich derzeit noch strukturell hinterher.

Vor diesem Hintergrund untersucht die Studie, wie deutsche Unternehmen den Einsatz digitaler handelbarer Forderungsinstrumente bewerten, welche Anforderungen sie an Rechtssicherheit und Handelbarkeit stellen und welchen Beitrag solche Instrumente zur Liquiditätssteuerung und Handelsfinanzierung leisten können.

Die Studie wird in Verantwortung des Arbeitskreises „DokAHA“ (Dokumentäre Außenhandelsabwicklung) des Ressorts Cash & Liquidity in Zusammenarbeit mit der ITFA (International Trade and Forfaiting Association) erstellt. Die Ergebnisse werden nach Auswertung im Rahmen der diesjährigen Fachtagung des Ressorts sowie im Mitgliederbereich des VDT zur Verfügung gestellt.