Fraud: Warnung vor Identitätsmissbrauch mit Registerdaten

Der VDT wurde über einen mutmaßlich koordinierten Identitätsmissbrauch informiert. Dabei sollen öffentlich zugängliche Daten von Personen mit Leitungs- und Vertretungsfunktionen genutzt worden sein, um in deren Namen Konten anzulegen und Zahlungsvorgänge auszulösen.

Nach einer vertraulichen Meldung wurden personenbezogene Daten aus offiziellen Registern offenbar dazu verwendet, Zahlungs- und Nutzerkonten im Namen mehrerer Führungskräfte einzurichten. In der Folge erhielten Betroffene unter anderem Schreiben zu nicht veranlassten Geschäften, Bonitätsanfragen und Inkassoforderungen.

Der Sachverhalt betrifft zunächst die Privatpersonen, steht jedoch unmittelbar mit deren beruflicher Funktion in Verbindung. Unternehmen sollten entsprechende Vorfälle daher nicht ausschließlich als private Angelegenheit betrachten, sondern intern koordiniert begleiten.

In einem dem VDT geschilderten Fall stellte sich das Vorgehen wie folgt dar:

Zunächst sollen öffentlich zugängliche Daten von Prokuristen und Vorständen genutzt worden sein, um Konten bei einem auf Online-Zahlungskonten spezialisierten E-Geld-Institut anzulegen. Nach Angaben des Anbieters wurde der Identifikationsprozess nicht vollständig abgeschlossen. Dennoch sollen bereits IBANs erzeugt worden sein. Diese wurden nach den vorliegenden Informationen anschließend zur Einrichtung von Konten bei einem bekannten Zahlungsdienstleister genutzt. Auffällig ist, dass der Zahlungsdienstleister bei mehreren Betroffenen innerhalb eines engen Zeitraums Bonitätsabfragen veranlasste.

Über die auf diese Weise eingerichteten Konten sollen anschließend „Buy now, pay later“-Angebote genutzt worden sein. Betroffene erhielten in der Folge Inkassoforderungen für Geschäfte, die sie nach eigenen Angaben nicht getätigt hatten.

Nach den dem VDT vorliegenden Informationen wurden die zuständigen Polizeibehörden eingeschaltet und von den Betroffenen Strafanzeigen erstattet. Dem VDT liegen zudem Hinweise vor, dass vergleichbare Vorgänge auch bei Führungskräften weiterer Großunternehmen aufgetreten sein sollen.

Was sollten Betroffene tun?

Wer einen vergleichbaren Vorgang feststellt, sollte sich zeitnah an die zuständige Polizeidienststelle wenden. Unberechtigte Forderungen sollten schriftlich bestritten und beteiligte Zahlungsdienstleister über den Identitätsmissbrauch informiert sowie zur Prüfung und gegebenenfalls Sperrung der betreffenden Konten aufgefordert werden. Zudem empfiehlt sich eine Kontrolle der bei Auskunfteien gespeicherten Daten.

Unternehmen sollten entsprechende Vorgänge zentral dokumentieren, Beweise sichern und insbesondere Organmitglieder und Prokuristen für diese Form des Identitätsmissbrauchs sensibilisieren.