European Business Wallet: Digitale Unternehmensidentität rückt für Treasurer näher
Mit eIDAS 2.0 entsteht in Europa eine neue Infrastruktur für digitale Identitäten, elektronische Nachweise und Vertrauensdienste. Während die EUDI Wallet vor allem Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen digitale Identifizierung ermöglichen soll, zielt die geplante European Business Wallet auf rechtsverbindliche digitale Unternehmensprozesse. Für Treasurer könnten sich daraus perspektivisch neue Möglichkeiten bei KYC, Bankkommunikation, Vollmachten und Signaturen ergeben.
Die europäische Digital-Identity-Infrastruktur nimmt weiter Gestalt an. Mit der Verordnung (EU) 2024/1183 wurde die bestehende eIDAS-Verordnung angepasst und ein Rahmen für die European Digital Identity Wallet geschaffen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen bis Ende 2026 EUDI Wallets bereitzustellen. Die Wallets sollen eine sichere elektronische Identifizierung, die Speicherung und Weitergabe digitaler Nachweise sowie elektronische Signaturen ermöglichen.
Für Unternehmen und insbesondere Treasury-Abteilungen ist jedoch nicht allein die persönliche EUDI Wallet relevant. Zunehmend in den Fokus rückt die geplante European Business Wallet. Die EU-Kommission hat hierzu am 19. November 2025 einen Verordnungsvorschlag veröffentlicht. Ziel ist ein interoperables digitales Instrument, mit dem Unternehmen sich grenzüberschreitend identifizieren, authentifizieren, Dokumente austauschen und rechtswirksam mit Behörden sowie anderen Unternehmen interagieren können.
Der Rat der EU hat am 9. Juni 2026 seine Verhandlungsposition zur European Business Wallet beschlossen. Damit ist das Vorhaben politisch weiter vorangekommen, aber noch nicht final verabschiedet. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament können beginnen, sobald dieses seine Position festgelegt hat. Für Unternehmen bedeutet das: Die Business Wallet ist noch keine unmittelbar verfügbare Infrastruktur, sollte aber bereits in Digitalisierungs-, Banking- und Compliance-Roadmaps beobachtet werden.
Aus Treasury-Sicht liegt der potenzielle Nutzen vor allem in Prozessen, die heute häufig dokumentenintensiv, manuell und wiederholungsanfällig sind. Dazu zählen Kontoeröffnungen, KYC- und KYB-Prüfungen, Nachweise wirtschaftlich Berechtigter, Zeichnungs- und Vertretungsberechtigungen, elektronische Signaturen, qualifizierte elektronische Siegel sowie der sichere Austausch von Unternehmensdokumenten mit Banken, Behörden und Geschäftspartnern.
Die EUDI Wallet und die Business Wallet unterscheiden sich dabei in ihrer Zielrichtung. Die EUDI Wallet adressiert primär natürliche Personen, soll aber auch Unternehmen den Zugang zu digitalen Diensten ermöglichen. Die Business Wallet soll demgegenüber spezifisch auf wirtschaftliche Akteure zugeschnitten werden. Sie soll auf dem EUDI-Framework aufbauen, aber unternehmensbezogene Funktionen wie Unternehmensidentität, Vertretung, Dokumentenaustausch und regulatorische Nachweise stärker abbilden.
Für Treasurer könnte dies mittelfristig mehrere operative Vorteile bringen. Bankprozesse könnten effizienter werden, wenn Stammdaten, Handelsregisterinformationen, Vertretungsnachweise oder elektronische Attestierungen standardisiert und maschinenlesbar bereitgestellt werden. Auch die Verwaltung von Bankvollmachten und Zeichnungsrechten könnte profitieren, sofern Rollen, Berechtigungen und Nachweise vertrauenswürdig digital abbildbar sind. Noch offen ist allerdings, wie schnell Banken, Unternehmen, Trust Service Provider und Behörden entsprechende Prozesse tatsächlich integrieren.
Regulatorisch ist zudem wichtig, zwischen dem Rechtsrahmen und der technischen Umsetzung zu unterscheiden. Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus der eIDAS-Verordnung sowie den dazugehörigen Durchführungsrechtsakten. Für die technische Ausgestaltung des EUDI-Ökosystems dient das sogenannte Architecture and Reference Framework (ARF) als gemeinsame Referenz. Es beschreibt Standards, Protokolle und Datenformate, die eine interoperable Zusammenarbeit zwischen Wallets, Ausstellern digitaler Nachweise und Diensteanbietern ermöglichen sollen.
Ergänzend hat die Europäische Kommission bereits mehrere Durchführungsrechtsakte zu Kernfunktionen, Schnittstellen, elektronischen Attributsnachweisen, Zertifizierungsanforderungen und Meldepflichten im EUDI-Wallet-Ökosystem verabschiedet. Sie konkretisieren die Anforderungen für eine europaweit einheitliche und vertrauenswürdige Umsetzung.
Für Unternehmen empfiehlt sich deshalb ein zweistufiger Blick. Kurzfristig sollten Treasurer prüfen, welche heutigen Prozesse besonders stark von Identitäts-, Nachweis- und Signaturanforderungen geprägt sind. Dazu gehören insbesondere Kontoeröffnungen, Bankmandate, KYC-Aktualisierungen, Finanzierungstransaktionen und der Austausch rechtsverbindlicher Dokumente. Mittelfristig sollten Treasury, Legal, IT, Compliance und Tax gemeinsam bewerten, wie digitale Identitäten und Vertrauensdienste in bestehende Bank-, ERP-, TMS- und Dokumentenprozesse integriert werden könnten.
Noch ist die European Business Wallet kein fertiger Standard für den produktiven Treasury-Einsatz. Die Richtung ist jedoch klar: Die EU will digitale Identitäten, elektronische Nachweise und Vertrauensdienste stärker harmonisieren. Für Treasurer entsteht damit ein relevantes Infrastrukturthema – weniger als kurzfristiges Tool, aber als möglicher Baustein für effizientere, sicherere und stärker standardisierte Finanzprozesse in Europa.
VDT begleitet die Entwicklung
Der VDT verfolgt die Entwicklungen rund um eIDAS 2.0, die EUDI Wallet und die geplante European Business Wallet bereits aktiv. Auf der Fachtagung NextGen Trade Finance des Ressorts Cash & Liquidity wurde das Thema im Rahmen eines Workshops diskutiert und hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Treasury- und Trade-Finance-Prozesse eingeordnet.
Angesichts der zunehmenden Relevanz digitaler Identitäten für Finanzprozesse plant der VDT weitere Veröffentlichungen und Informationsangebote zu diesem Themenfeld.

