EU-Parlament will Nachhaltigkeitsberichtspflichten und Sorgfaltspflichten vereinfachen

Im November ist Bewegung in das Thema ESG gekommen: Das Europäische Parlament hat seine Position zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für Unternehmen beschlossen. Parallel dazu hat die EU-Kommission eine Konsultation zur Vereinfachung der technischen Kriterien der Taxonomie-Verordnung gestartet.

 

Das Europäische Parlament hat am 13. November 2025 seine Position zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für Unternehmen beschlossen. Ziel ist die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Künftig sollen die Berichtspflichten nach der CSRD und der Taxonomie-Verordnung nur für Unternehmen mit mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 450 Millionen Euro gelten. Branchenspezifische Standards (ESRS) werden freiwillig, und kleinere Unternehmen sollen durch den sogenannten „Value Chain Cap“ vor zusätzlichen Angaben geschützt werden.

Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette werden auf sehr große Unternehmen beschränkt, nämlich solche mit über 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Ein verpflichtender Transitionsplan zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens entfällt, während die Haftung weiterhin national geregelt bleibt und vollständige Schadenskompensation vorsieht. Verstöße können mit Strafen geahndet werden.

Zur Unterstützung der Unternehmen soll ein EU-Portal mit kostenlosen Vorlagen und Leitlinien eingerichtet werden. Diese Änderungen sind Teil des „Omnibus I“-Pakets der EU-Kommission. Die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Ministerrat sollen bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

 

EU-Kommission startet Konsultation zur Vereinfachung von Taxonomie-Kriterien

Parallel dazu hat die EU-Kommission am 7. November 2025 eine Konsultation zur Vereinfachung der technischen Kriterien der Taxonomie-Verordnung gestartet, um deren Anwendung für Unternehmen und Prüfer zu erleichtern. Vorschläge können bis zum 5. Dezember 2025 eingereicht werden, die finalen Anpassungen sind für das zweite Quartal 2026 geplant.

Zudem wurde am 10. November 2025 der sogenannte „Quick Fix“ zum ersten Satz der ESRS im Amtsblatt veröffentlicht, der erweiterte und verlängerte Übergangsregelungen für die Berichtsjahre 2025 und 2026 vorsieht. Damit sollen Unternehmen der ersten Berichterstattungswelle entlastet werden.