EU-Parlament stimmt Verschiebung der CSRD und CSDDD zu
Das Europäische Parlament hat Anfang April einer Verschiebung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Der Vorschlag wurde im Rahmen der Omnibus-Initiative von der EU-Kommission Ende Februar 2025 eingebracht.
Die Mitgliedstaaten erhalten durch die Entscheidung ein Jahr mehr Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht zu überführen – bis spätestens 26. Juli 2027.
Auch für die erste Gruppe betroffener Unternehmen verschiebt sich die Anwendungspflicht: EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro, sowie Nicht-EU-Unternehmen mit entsprechenden Umsätzen innerhalb der EU, müssen die Vorgaben nun erst ab 2028 umsetzen. Gleiches gilt für EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz über 900 Millionen Euro sowie entsprechende Nicht-EU-Unternehmen.
Darüber hinaus verzögert sich die Anwendung der CSRD für zwei weitere Unternehmensgruppen um jeweils zwei Jahre:
- Große Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden müssen erstmals 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen berichten.
- Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen ihre Berichterstattung erst 2029 aufnehmen.
Damit die Verschiebung formell in Kraft treten kann, muss nun noch der Rat der Europäischen Union zustimmen.