EU-Kommission gibt Antworten zur Umsetzung der Instant-Payments-Verordnung
Die Europäische Kommission hat in virtuellen Workshops Fragen der Stakeholder zur Umsetzung der Instant-Payment-Verordnung beantwortet. Die finalen Antworten sind nun auf der Webseite der EU-Kommission verfügbar.
Aufgrund der am 8. April 2024 in Kraft getretenen Instant-Payment-Verordnung sind Banken und Zahlungsdienstleister der Eurozone verpflichtet, spätestens ab 9. Januar 2025 unter anderem Instant Payments zu empfangen. Hinzu kommen weitere Verpflichtungen; beispielsweise die Anforderung ab Oktober 2025 den IBAN-Name Check, offiziell Verification of Payee genannt, für Instant Payments und SEPA-Überweisungen durchzuführen.
Mit dem Ziel, Unsicherheiten der Banken, Zahlungsdienstleister und Behörden bei der Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung auszuräumen und eine einheitliche Auslegung zu bewirken, hat die Europäische Kommission Ende April und Ende Mai diesen Jahres virtuelle Workshops durchgeführt. Während dieser Workshops wurden mündlich über 200 Fragen beantwortet, die im Vorfeld von Stakeholdern eingereicht worden waren. Die finalen Antworten wurden nun auf der Webseite der EU-Kommission veröffentlicht.

