Empfang für Echtzeitüberweisungen ab heute verpflichtend
Der 9. Januar 2025 ist der erste Stichtag im Zusammenhang mit der seit April 2024 geltenden Instant-Payment-Verordnung. Ab heute müssen Banken und Zahlungsdienstleister der Eurozone Instant Payments entgegennehmen können.
Aufgrund der am 8. April 2024 in Kraft getretenen Instant-Payment-Verordnung sind Banken und Zahlungsdienstleister der Eurozone verpflichtet, ab dem heutigen 9. Januar 2025 Instant Payments zu empfangen. Zudem dürfen Echtzeitzahlungen nun nicht mehr teurer sein als vergleichbare Euro-Überweisungen.
Der nächste Stichtag bezüglich der Instant-Payment-Verordnung ist der 9. Oktober 2025. Ab diesem Tag müssen Banken und Zahlungsdienstleister der Eurozone Instant Payments auch senden können. Der IBAN-Name Check, offiziell Verification of Payee genannt, wird ebenfalls für alle Überweisungsarten verpflichtend.