BaFin ermöglicht verkürzte Abläufe bei Aktienprospekten
Die BaFin bietet Emittenten an, bei Aktienprospektverfahren die Dauer deutlich zu verkürzen. Damit könne sich die Verfahrensdauer bei Börsengängen/IPOs (Initial Public Offering, erstmaliges Angebot von Wertpapieren) und sonstigen Aktienprospekten von bisher zehn bis zwölf Wochen auf sechs bis acht Wochen verringern, teilte die Finanzaufsicht am heutigen Donnerstag mit.
Um das schnellere Verfahren nutzen zu können, müssen der Emittent und sein rechtlicher Vertreter sich aber mit der BaFin vorbesprechen, einen realistischen Zeitplan abstimmen und diesen auch einhalten. Zudem müsse der Prospekt bereits bei der ersten Einreichung vollständig sein, und der Emittent müsse das Prospektverfahren zuverlässig durchführen und die Anhörungspunkte während des laufenden Verfahrens anforderungsgemäß umsetzen heißt es seitens der Finanzaufsicht. Ihre Erwartungshaltung an die Emittenten hat die BaFin auf ihrer Website veröffentlicht. Bereits mehrere Emittenten haben das beschleunigte Verfahren schon angewendet.

