BaFin prüft Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht sofort ganz genau
Die Bilanzkontrolle der BaFin will die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen nach der CSRD laut ihrem Leiter Ralf Becker nicht „sofort und flächendeckend mit ganz spitzem Bleistift“ prüfen.
Ab dem kommenden Jahr prüft die BaFin unter anderem auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen nach der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. „Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wirkt sich massiv auf die Praxis von Unternehmen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Aufsicht aus“, sagte Ralf Becker, Leiter der Bilanzkontrolle bei der BaFin, im Interview mit dem BaFinJournal.
Viele Unternehmen beschäftigten sich Becker zufolge seit Monaten mit den sehr komplexen Anforderungen. Dabei müssten sie mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen umgehen. „Genauso wie wir“, sagte der Leiter der BaFin-Bilanzkontrolle weiter. „Wir werden es daher vermeiden, sofort und flächendeckend mit ganz spitzem Bleistift zu prüfen. Klar ist aber auch, dass wir unsere Möglichkeiten hinsichtlich des neuen Regelwerks von Tag eins an ausschöpfen werden, wenn wir merken, dass uns jemand ein X präsentiert, wo ein U stehen sollte.“
BaFin konzentriert sich 2025 auf Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte
Daneben will sich die Finanzaufsicht 2025 auf die Werthaltigkeit von finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten fokussieren. Betroffen sind dabei alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ab. Das sind knapp 500 Firmen.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA legte bereits im Oktober 2024 ihre Prüfungsschwerpunkte fest. Liquiditätsaspekte und Angaben im Anhang zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schätzungsunsicherheiten stehen demnach im Mittelpunkt.