BaFin: Aufsichtliche Duldung für VoP-Opt-out auch bei Einzelüberweisungen in Bulk-Dateien

Mit der Veröffentlichung von Q&A 120a in der “Clarification of requirements of the Instant Payments Regulation” hatte die Europäische Kommission im Juli 2025 eine wichtige Klarstellung zur Automatisierung von VoP-Ergebnissen vorgenommen.

Zugleich stellte die EU-Kommission klar, dass ein Opt-out für Einzelzahlungen in Bulk-Dateien derzeit nicht möglich ist, da hierfür eine Anpassung des Gesetzestextes erforderlich wäre (siehe Q&A 33).

Nun gibt es jedoch eine praxisnahe Ergänzung auf nationaler Ebene: Die BaFin duldet bis auf Weiteres, dass Zahlungsdienstleister auch bei Dateien mit nur einem Überweisungsauftrag ihren Firmenkunden einen VoP-Verzicht (Opt-out) ermöglichen. Die Behörde behält sich vor, Umsetzung und aufsichtsrechtliche Bewertung zu überprüfen. Die entsprechende Regelung findet sich auf der Webseite der BaFin unter den FAQs zum Thema Echzeitüberweisungen.

Damit wird ein praktisches Anliegen der Treasury-Community aufgegriffen: Single-Transaction-Bulk-Einreichungen, die bislang zu Unsicherheiten führten, erhalten nun zusätzliche Rechtssicherheit – insbesondere für Unternehmen mit geringem Zahlungsaufkommen, die auf Bulk-Prozesse angewiesen sind.